Die Platzregeln können Sie hier herunterladen.
A. Platzregeln
- Ball im Aus (Regel 18.2)
- Ausgrenzen sind durch weiße Kunststoffpfosten, Beschilderungen, Markierungen und/oder weiße Linien gekennzeichnet.
- Elektrische Wildschweinzäune, die nicht in einer Penalty Area stehen, gelten als Aus. Es wird straflose Erleichterung für einen Ball, der innerhalb von zwei Schlägerlängen vom Auszaun noch innerhalb des Platzes liegt, gewährt. Der Spieler darf zu seiner Sicherheit zwei Schlägerlängen vom Zaun messen und hat dann eine weitere Schlägerlänge, in der er den Ball, nicht näher zum Loch, an die Stelle droppt, an der der Ball ursprünglich lag.
- Der Weg um das Gelände hinter dem Grün der Bahn 9 ist Aus.
- Die (alte) Driving Range rechts der Bahn 4 und der Bahn 5 ist Aus. Sie ist durch weiße Pfosten mit grüner Kappe gekennzeichnet (Betretungsverbot).
- Der zwischen der Bahn 12 und 13 verlaufende elektrische Wildschweinzaun ist kein Aus.
- Der Zaun hinter dem Grün der Bahn 8 ist Aus.
- Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
- Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle und/oder blaue/weiße Einkreisungen gekennzeichnet.
- Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich, so muss Erleichterung nach Regel 16.1b genommen werden.
- Schäden im Gelände durch Wildschweine oder durch Reparaturarbeiten an der Beregnungsanlage sind Boden in Ausbesserung; es kann Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch genommen werden. Erleichterung wird nicht gewährt, wenn lediglich der Stand des Spielers durch ein Loch oder den Laufweg eines Tieres behindert ist; ausgenommen aufgeworfene Maulwurfhügel.
- Auch ohne Kennzeichnung ist Folgendes Boden in Ausbesserung: frisch verlegte Soden und mit Kies verfüllte Drainagegräben.
- Wintergrüns (kenntlich durch die Mähkante) gelten als Boden in Ausbesserung, von dem nicht gespielt werden darf. Erleichterung nach Regel 16.1 muss in Anspruch genommen werden.
- Unbewegliche Hemmnisse (Ungewöhnliche Platzverhältnisse Regel 16.1)
(straflose Erleichterung)
- Alle Wege und Flächen mit künstlicher Oberfläche (auch Pflastersteine, Kies/ Splitt, Holzspäne usw.), soweit sie nicht im Aus liegen.
- Der Weg um das Grün 8 und die Fläche unmittelbar hinter diesem bis zum Zaun. Da Erleichterung in diesem Bereich nach Regel 16.1 nicht möglich ist, wurde hier eine Drop Zone eingerichtet. Nur hier ist das Droppen möglich.
- Durch Pfähle oder Manschetten markierte Anpflanzungen.
- Bestandteile des Platzes
(also keine Hemmnisse nach Regel 16.1, keine straflose Erleichterung)
- Alle unbefestigten Wege/Waldwege, auch Teile davon, mit natürlicher Oberfläche und Fahrspuren sind Bestandteil des Platzes.
- Ausgenommen der durch die Baumaßnahmen entstandene „Weg“ rechts der Spielbahn 3.
- Spielverbotszonen (Regel 2.4)
- Spielverbotszonen sind durch rote Pfähle mit grünem Kopf gekennzeichnet. Das Spielen aus einer Spielverbotszone ist untersagt.
- Es muss Erleichterung nach Regel 17.1e in Anspruch genommen werden. Beim Betreten und Spielen aus einer Spielverbotszone zieht sich der Spieler die Grundstrafe zu.
- Strafe für Verstoß gegen die Platzregeln Nr. 1-5:
Lochspiel – Lochverlust
Zählspiel – Grundstrafe (=2 Strafschläge)
- Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b)
6.1 Die Spielleitung hat folgende Verhaltensrichtlinien erlassen:
- Es ist nicht erlaubt, mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker oder über das Vorgrün zu fahren.
- Es ist nicht erlaubt, einen Schläger aus Ärger zu werfen oder absichtlich damit den Platz zu beschädigen.
- Es ist nicht erlaubt, einen Spieler während des Schlages durch Unachtsamkeit abzulenken.
- Pitchmarken müssen ausgebessert werden, Bunker geharkt und Divots zurückgelegt werden.
- Es ist nicht erlaubt, Zigarettenkippen auf den Boden zu werfen.
- Es ist nicht erlaubt, den Ball mit dem Flaggenstock aus dem Loch zu ziehen.
- Den Anweisungen und Aufforderungen des Marshals ist stets Folge zu leisten.
6.2 Die Spielleitung kann eine Strafe für einen Verstoß erteilen:
Strafe für Verstoß:
Erster Verstoß: Verwarnung
Zweiter Verstoß: 1 Strafschlag
Dritter Verstoß: 2 Strafschläge
Vierter Verstoß: Disqualifikation
6.3 Folgendes gilt als schwerwiegendes Verhalten:
- Absichtlich das Grün beschädigen
- Beleidigen oder Beschimpfen anderer Spieler oder Nichtmitspieler, auch durch Gesten
- Personen gefährden oder verletzen
- Schläger in Richtung einer Person werfen
- Spieler absichtlich während eines Spiels ablenken
- Unehrlichkeit beim Anwenden der Golfregeln
- Abschlagsmarkierungen oder Auspfähle versetzen
Strafe für Verstoß: Disqualifikation / Die Strafe wird von der Spielleitung verhängt.
6.4 Spielunterbrechung (Regel 5.7b)
Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen:
- Langen Signalton bekannt gegeben. Das Spiel ist sofort zu unterbrechen!
Alle anderen Unterbrechungen werden durch:
- Drei kurze Signaltöne bekannt gegeben. Das jeweilige Loch darf zu Ende gespielt werden.
In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch:
- Zwei kurze Signaltöne bekannt gegeben.
B. Hinweise zum Platz
Als Spielregeln gelten die offiziellen Golfregeln des Deutschen Golfverbandes e.V. (DGV) und die Regeln des Golf Club Rheintal e.V.
Sonderplatzregeln werden am Schwarzen Brett ausgehängt.
- Abschläge:
Damen: rot (CR 69,3 / Slope 121)
Herren: gelb (CR 70,5 / Slope 128)
Herren: blau (CR 67,9 / Slope 122)
- Entfernungsmarkierungen, gemessen bis Anfang Grün:
100 Meter = grüne Pfosten mit einem Ring
150 Meter = grüne Pfosten mit zwei Ringen
200 Meter = grüne Pfosten mit drei Ringen
- Fahnenpositionen:
Die aktuelle Fahnenposition (Zone 1-4) wird durch Aushang bekannt gegeben. Eine karte mit der Einteilung der Zonen ist in der Geschäftsstelle erhältlich.